Parkplatz Fischelstraße | Dauerparkplätze in der City von Koblenz

 

Adresse:

Fischelstraße 38
56068 Koblenz

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Verwaltung:

Pretz Immobilien GbR
Angelbergstraße 4
56076 Koblenz

Tel.: 0261 | 972 4141
Fax: 0261 | 972 4142

 

E-Mail: info@parkplatz-fischelstrasse.de

 

Allgemeine Online-Vertragsbedingungen

 

  1. Durch Betätigung des Buttons „Abschicken“ gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Stellplatzmietvertrages ab. Erst durch schriftliche Annahme dieses Angebots durch den Vermieter kommt ein Stellplatzmietvertrag zustande. Mit dem Absenden des Formulars erkennt der Mieter die AGB des Vermieters als maßgeblich an.

  2. Widerberufsbelehrung für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB

 

Widerrufsrecht

 

Verbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief,Fax,E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragssschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflicht des Vermieters. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:


Pretz Immobilien GbR
Angelbergstraße 4 56076 Koblenz

Tel.: 0261 | 972 4141
Fax: 0261 | 972 4142

 

Widerrufsfolgen

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und etwa gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewährt werden, muss Wertersatz geleistet werden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren Empfang.

 

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.

 

Allgemeine Einstellbedingungen für Dauerparker

 

I. Mietvertrag

 

  1. Vertragsgegenstand ist die Vermietung von Stellplätzen gemäß der schriftlichen Vertragsbestätigung des Vermieters.
  2. Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz gehören nicht zum Vertragsgegenstand.

 

II. Parkplatzmiete – Dauerparkkarte

 

  1. Der Mietpreis für einen Vollzeitstellplatz beträgt zur Zeit € 90,00 im Monat zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Teilzeitstellplätze stehen nicht zur Verfügung.
  2. Aus organisatorischen Gründen ist nur der Bankeinzug möglich.
  3. Die Parkplatzmiete wird jeweils am Monatsanfang von dem vom Mieter angegebenen Konto abgebucht.
  4. Sollte der Parkplatz nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein, wenden Sie sich bitte unter 0261/98862130 an die Service-Nummer des Vermieters. Der Vermieter wird sich umgehend bemühen, schnellstmögliche Abhilfe zu schaffen.
  5. Für die Dauer der Mietzeit erhält der Mieter pro gemietetem Stellplatz eine Dauerparkkarte. Die Parkkarte ist nicht auf Dritte übertragbar und bleibt Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat die Parkkarte sorgfältig zu verwahren.
  6. Bei Verlust oder Beschädigung der Dauerparkkarte hat der Mieter die dem Vermieter entstehenden Kosten von zur Zeit € 55,00 zzgl. USt. zu ersetzen. Dem Mieter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Vermieter geringere Kosten entstanden sind. Etwaige weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.

 

III. Benutzungsbestimmungen

 

  1. Der Mieter ist berechtigt auf dem Parkplatz PKW ohne Anhänger abzustellen. Die Parkberechtigung entfällt, wenn das abgestellte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist, oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist.
  2. Auf dem Parkplatz ist das Parken von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Motor oder in sonst nicht verkehrssicherem Zustand nicht gestattet. Ebenfalls verboten ist die Verunreinigung des Parkplatzes, insbesondere durch Reinigung des Fahrzeuges oder Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoff oder Öl.
  3. Der Mieter hat die Verkehrszeichen und Hinweisschilder zu beachten, im Übrigen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend.
  4. Jeder Mieter ist verpflichtet, bei der Einfahrt, mit seiner Parkkarte die Schrankenkontrolle zu betätigen. Wiederholte Verstöße gegen diese Vorschrift führen zur fristlosen Kündigung.
  5. Die Parkkarte dient als Parkberechtigungsausweis und zur Identifikation des Stellplatzinhabers. Bei Kontrollen ist diese dem Sicherheitsdienst zur Prüfung zu übergeben.
  6. Das Parken b.z.w. Abstellen von Wohnmobilen und Wohnanhängern ist nicht gestattet.
  7. Bei widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen beauftragt der Vermieter das Abschleppen des Fahrzeuges. Die Kosten hierzu trägt der Fahrzeughalter.
  8. Auf dem Parkplatz ist kein Winterdienst (Streu- und Räumdienst bei Schnee & Eis) eingerichtet. Der Mieter hat hieraus gegenüber dem Vermieter keinen Schadensersatzanspruch. Der Mieter nutzt den Parkplatz auf eigene Gefahr.

 

IV. Haftung des Vermieters

 

  1. Der Vermieter haftet während der Vertragsdauer nur für Schäden, die durch ihn, seine Angestellten oder Beauftragten verursacht wurden. Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit kommt nur in Betracht, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten besteht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht.

 

V. Haftung des Mieters

 

  1. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, seine Angestellten, Beauftragten oder Begleitpersonen dem Vermieter oder Dritten schuldhaft beigefügt werden. Außerdem haftet er für schuldhafte Verunreinigungen des Parkplatzes.

 

VI. Vertragsdauer – Kündigung

 

  1. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate. Nach Ablauf der drei Monate kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 60 Tagen zum Monatsende schriftlich per E-Mail oder an die Verwaltungsanschrift des Vermieters gekündigt werden.
  2. Die Kündigungsfrist des Vermieters beträgt 4 Wochen zum Monatsende.
  3. Nach Beendigung des Mietverhältnisses sendet der Mieter innerhalb einer Woche die Dauerparkkarte mit Tesafilm auf einem Briefbogen fixiert an den Vermieter zurück. Bei Nicht-Zurücksendung der Dauerparkkarte trägt der Mieter die entstehenden Kosten von derzeit € 55,00 zzgl. USt.. Dem Mieter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Vermieter durch die Nicht-Zurücksendung geringere Kosten entstanden sind. Wird die Parkkarte verspätet zurückgesandt, wird für die zusätzliche Zeit eine anteilige Nutzungsentschädigung nach Maßgabe des Mietpreises berechnet.

 

VII. Gerichtsstand

 

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

VIII. Salvatorische Klausel

 

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.