Parkplatz Fischelstraße | Dauerparkplätze in der City von Koblenz

 

Adresse:

Fischelstraße 38
56068 Koblenz

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Verwaltung:

Pretz Immobilien GbR
Angelbergstraße 4
56076 Koblenz

Tel.: 0261 | 972 4141
Fax: 0261 | 972 4142

 

E-Mail: info@parkplatz-fischelstrasse.de

 

Kundeninformationen

 

Bankeinzug

 

Aus organisatorischen Gründen ist nur Bankeinzug möglich. Dies bietet für Sie den Vorteil, dass Sie sich um die Zahlungsabwicklung nicht zu kümmern brauchen.

 

Änderung der Anschrift oder der Bankverbindung

 

Bitte benachrichtigen Sie uns schriftlich per E-Mail oder an unsere Verwaltungsanschrift.

 

Neues Fahrzeug bzw. Kennzeichen

 

Bitte benachrichtigen Sie uns schriftlich per E-Mail oder an unsere Verwaltungsanschrift.

 

Dauerparkkarte verloren, beschädigt oder gestohlen

 

Wenden sie sich bitte direkt unter 0261/9724141 an unsere Verwaltung. Sie erhalten gegen Erstattung der uns entstehenden Kosten für Sperrung und Ersatz der Karte von zur Zeit € 55,00 zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer umgehend eine neue Karte.

 

Dauerparkkarte funktioniert nicht richtig

 

Gegen Rücksendung der defekten Karte erhalten Sie von uns umgehend eine Neue.

 

Kündigung des Mietvertrages

 

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate. Nach Ablauf der 3 Monate kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 60 Tagen zum Monatsende schriftlich per Email oder an unsere Verwaltungsanschrift gekündigt werden. Nach Beendigung des Mietverhältnis senden Sie uns bitte innerhalb einer Woche die Dauerparkkarte mit Tesafilm auf einem Briefbogen fixiert zurück.

 

Untervermietung bzw. Überlassung an Dritte

 

Eine Untervermietung bzw. zeitweilige Überlassung an Dritte ist aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen.

 

Haftung

 

Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Mietvertrages

 

Parkplatz nicht oder nur eingeschränkt nutzbar

 

Wenden Sie sich bitte unter 0261/98862130 direkt an unsere Service-Nummer. Wir werden uns umgehend bemühen, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Sollte die Nutzung länger als drei Tage nicht möglich sein, wird die Miete entsprechend gemindert. Den Mietern entstehende Kosten für die Nutzung anderer Parkmöglichkeiten werden nicht erstattet.